Stiftung24

Jubiläumsstiftung für Altenheime

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 1952

gemeinnützig

Stiftungszweck

Der Zweck der Stiftung ist die Förderung der Altenhilfe sowie die selbstlose
Unterstützung von Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen
Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Verbesserung der Lebensbedingungen in Altenwohnheimen und Altenpflegeheimen in Hamburg durch Zuwendungen für Maßnahmen in einzelnen Einrichtungen oder durch Zuwendungen an die Bewohnerinnen und Bewohner. Außerdem sollen die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen durch Zuwendungen an einzelne Personen verbessert werden, sofern diese in Einrichtungen leben, die von der Anstalt des öffentlichen Rechts Fördern&Wohnen oder von steuerbegünstigten Körperschaften in deren Nachfolge verwaltet werden.
Die Zuwendungen an Einrichtungen werden insbesondere für Maßnahmen zur
Verbesserungen der sozialen Betreuung oder des ehrenamtlichen Engagements in
Pflegeheimen gewährt; Maßnahmen können z.B. sein: Aufbau von Besuchsdiensten,
Einführung neuer Formen der sozialen Betreuung, Begleitung Sterbender, besondere
Angebote für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, die über die heimvertraglich
geschuldeten Leistungen hinausgehen. Dabei sollen nachhaltige Maßnahmen vor einmaligen Vorrang haben. Zuwendungen für Maßnahmen in Einrichtungen dürfen nur Körperschaften des öffentlichen Rechts oder anderen steuerbegünstigten Körperschaften, jeweils zur Verwendung für ihre steuerbegünstigten Zwecke, gewährt werden.
Zuwendungen an Bewohnerinnen und Bewohner dürfen nur Bedürftigen im Sinne des
Steuerrechts und nur in besonders begründeten Einzelfallen gewährt werden; bei den
Empfängerinnen und Empfängern soll es sich vorzugsweise um ältere Menschen handeln.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Mildtätigkeit als Stiftungszweck

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Steilshooper Str. 2
22305 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2007
Anerkennung1952
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1952 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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