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Pillmann-Stiftung

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gemeinnützig

Die Pillmann-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Remscheid.[1] Sie ist seit 2012 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Internationales & Entwicklung und Wissenschaft & Forschung.

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist (a) die Förderung der Bildung, (b) die Förderung der Entwicklungs-zusammenarbeit und, soweit neben den Erträgen des Gründungsvermögens noch weitere Mittel der Stiftung es zulassen, auch (c) die Förderung von Wissenschaft und Forschung.
Die ursprünglichen Zwecke (a) und (b) der Stiftung sind es, Mädchen und jungen Frauen mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten, in der Regel in von Katastrophen betroffenen sehr armen Ländern, eine über dem landesüblichen Durchschnitt liegende qualifizierte Ausbildung zu ermöglichen. Die Stiftung fördert daher den Erwerb einer abgeschlossenen Schul- oder Hochschulausbildung, einer Berufsausbildung sowie Weiterbildungsmaßnahmen. Durch die Förderung soll erreicht werden, daß einheimische Mädchen und junge Frauen eine Zukunftsperspektive haben und die Möglichkeit bekommen, sich an der Entwicklung ihres Heimatlandes qualifiziert und eigenverantwortlich zu beteiligen. Falls eine ausreichende Versorgung mit Bildung von einheimischen Mädchen und jungen Frauen vor Ort nicht möglich ist, fördert die Stiftung z. B. die Bezahlung einer ausländischen Unterbringung und den Zugang zu einer ausländischen Bildungseinrichtung.
Der erweiterte Zweck (c) der Stiftung ist es, die Demokratische Entwicklungshilfe als ein neues Modell einer Entwicklungshilfe einzuführen, die nachweisbar den Menschen zu Gute kommt, die sie brauchen. Die Stiftung entwickelt hierzu die zum Modell der Demokratischen Entwicklungshilfe gehörenden Methoden und fördert im Rahmen von Projekten Maßnahmen zu deren Erforschung und Umsetzung. Hierzu vergibt sie z. B. Stipendien an Studenten, die sich im Rahmen ihrer Ausbildung in einer Haus-, Abschluß- oder Forschungsarbeit mit der Demokratisierung der Entwicklungshilfe beschäftigen. Durch diese Förderung soll erreicht werden, daß die Nehmerländer gleichberechtigte Partner der Geberländer werden und die Entwicklungstätigkeiten unter Berücksichtigung der Randbedingungen und Vernetzungen koordiniert durchgeführt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2012 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Pillmann-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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