Jungnickel Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Großräschen · gegründet 2026
Familienstiftung
Zweck laut Satzung
Die Stiftung soll die Stifter, deren gemeinsame Kinder sowie die weiteren leiblichen Nachkommen der Stifter („Stifterfamilie") in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern. Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt. Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken. Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und unterstützen. Alle Mitglieder der Stifterfamilie sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche, familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen dabei unterstützen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Familie & privatnützig als Stiftungszweck
Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
Alle 2.543 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Kontaktdaten
Anschrift
Barziger Dorfstraße 1
01983 Großräschen
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2026 |
|---|---|
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg; gemäß § 5 Abs. 2 StiftGBbg beschränkt sich die Rechtsaufsicht bei nicht steuerbegünstigten Stiftungen auf Maßnahmen zur Abwe |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Antrag und Förderpraxis
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Das Land Brandenburg führt 370 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
In Großräschen sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Brandenburg. Stand der Quelle: 20.08.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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