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K. O. Götz und Rissa-Stiftung

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gemeinnützig

Die K. O. Götz und Rissa-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Niederbreitbach-Wolfenacker.[1] Sie ist seit 1997 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur. Die künstlerischen Werke der Stifter pflegen und diese einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen. Insbesondere
- Präsentation der Werke beider Künstler durch Wechselausstellungen in den Ateliers in Wolfenacker und in dem noch zu errichtenden Museum der Götz und Rissa-Stiftung
- Durchführung/Unterstützung von Ausstellungen beider Künstler in Museen und Kunstvereinen
- Durchführung/Unterstützung der wissenschaftlichen Aufarbeitung des Werkes beider Künstler. Kunsthistorikern und -wissenschaftlern soll der Zugang zu den Werken erleichtert werden
- Publizierung von Katalogen, Postern, Postkarten beider Künstler
- Gewährung von Stipendien an junge Maler/innen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Niederbreitbach-Wolfenacker sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 1997 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „K. O. Götz und Rissa-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land Rheinland-PfalzKunst & KulturGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 1997