Stiftung24

Karin und Gerd Stange Tierschutzstiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Rendsburg · anerkannt 2025

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die Förderung des Tierschutzes.

Der Zweck der Stiftung wird verwirklicht durch die Weitergabe von Mitteln an den Tierschutzverein Rendsburg und Umgebung e.V. zur Verwirklichung seiner steuerbegünstigten Zwecke. Besonders förderungswürdig sind Tierschutzprojekte, die Kindern und Jugendlichen helfen, den Zweck des Tierschutzgesetzes, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen, umzusetzen. Dem Tierschutzverein Rendsburg und Umgebung e.V. ist es auch erlaubt, andere gemeinnützige dem Tierschutz gewidmete Einrichtungen zu unterstützen, wenn damit dieser besondere Förderungszweck erfüllt wird. Diese Einrichtung soll jedoch den Schwerpunkt ihrer Arbeit in Rendsburg und Umgebung haben, eine Förderung über die Grenzen des Kreises Rendsburg-Eckernförde hinaus ist nicht möglich.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Umwelt, Natur & Tiere

Umwelt- und Naturschutzstiftungen kaufen und pflegen Flächen, betreiben Artenschutzprojekte, fördern Umweltbildung oder unterstützen Tierheime und Tierschutzarbeit. Naturschutz, Landschaftspflege, Umweltschutz und Tierschutz sind in § 52 Abs. 2 Nr. 8 und Nr. 14 der Abgabenordnung genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 3.849 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsbefugt.

Organe

Das Organ der Stiftung ist der Vorstand, dieser besteht aus mindestens zwei und maximal drei Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2025
Anerkennung17.12.2025
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Wenn Sie eine Förderung suchen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 21 Stiftungen mit Sitz in Rendsburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2025 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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