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Kulturstiftung Kreis Rendsburg-Eckernförde

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Kulturstiftung Kreis Rendsburg-Eckernförde ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Rendsburg.[1] Das Verzeichnis nennt die Jahre 1987 und 1988. Bei alten Stiftungen bezeichnet die frühere Zahl meist die ursprüngliche Errichtung, die spätere eine Neufassung der Satzung. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die ideelle und finanzielle Förderung der Kultur im Kreis Rendsburg- Eckernförde, insbesondere 1. die Förderung von Kulturschaffenden im Kreise, 2. die Stiftung eines Kulturpreises; 3. die Förderung der Durchführung von Ausstellungen und anderen kulturellen Veranstaltungen; 4. die Förderung der Erforschung der Heimat- und Kulturgeschichte; 5. die Förderung der Museen; 6. die Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.582 Stiftungen im Bereich Denkmalpflege

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss die Vorsitzende / der Vorsitzende oder die stellvertretende Vorsitzende / der stellvertretende Vorsitzende sein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei, maximal fünf Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Kulturstiftung Kreis Rendsburg-Eckernförde“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.