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Kulturstiftung Kreis Rendsburg-Eckernförde

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Rendsburg · anerkannt 1987

gemeinnützig

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die ideelle und finanzielle Förderung der Kultur im Kreis Rendsburg-

Eckernförde, insbesondere

1. die Förderung von Kulturschaffenden im Kreise, 2. die Stiftung eines Kulturpreises;

3. die Förderung der Durchführung von Ausstellungen und anderen kulturellen Veranstaltungen;

4. die Förderung der Erforschung der Heimat- und Kulturgeschichte;

5. die Förderung der Museen;

6. die Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Denkmalpflege

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 2.582 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Am Gerhardshain 44
24768 Rendsburg

Erreichbarkeit

+494331143861

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss die Vorsitzende / der Vorsitzende oder die stellvertretende Vorsitzende / der stellvertretende Vorsitzende sein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei, maximal fünf Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1988
Anerkennung16.07.1987
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Von den 21 Stiftungen mit Sitz in Rendsburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

In Rendsburg sind insgesamt 21 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Mit der Anerkennung 1987 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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