Karin und Uwe Hollweg Stiftung
Sitz in Bremen · anerkannt 1996
gemeinnützig
Wofür diese Stiftung da ist
Zweck der Stiftung ist die Förderung von gemeinnützigen und gemeinnützig tätigen Organisationen in der Europäischen Union, sofern sich solche Organisationen auf dem Gebiet der Kunst, der Kultur und der Denkmalpflege betätigen. Weiter ist Stiftungszweck die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne des § 52 Abs. 2 Ziffer 5 AO durch die Schaffung und das Unterhalten von Kunstsammlungen und Ausstellungen und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch finanzielle Zuwendungen an die vorgenannten Organisationen sowie durch Unterhaltung von der Kunst und Kultur gewidmeten Stiftungshäusern und Sammlungen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Denkmalpflege
Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Kontaktdaten
Anschrift
Altenwall 6
28195 Bremen
Erreichbarkeit
+494211686710
office@hollweg-stiftung.de
hollweg-stiftung.de
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1996 |
|---|---|
| Anerkennung | 10.12.1996 |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Diese Stiftung gehört zu den 301 in Bremen erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Innerhalb von Bremen ist dieser Eintrag einer von 328. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Mit der Anerkennung 1996 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bremen. Stand der Quelle: 25.06.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Weitere Stiftungen im Umfeld
In Bremen
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