Stiftung24

KJSH-Stiftung für Kinder-, Jugend- und Soziale Hilfen

Sitz in Hamburg · anerkannt 2007

gemeinnützig

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Weitergabe von finanziellen Mitteln zur Förderung
a. der Jugendhilfe,
b. der Behindertenhilfe,
c. der Mildtätigkeit, insbesondere auf dem Gebiet der Sozialhilfe,
d. sonstiger Hilfen im Bereich der Wohlfahrtspflege,
e. von Wissenschaft und Forschung,
f. des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten steuerbegünstigter Zwecke sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie vergleichbare ausländische Körperschaften im Sinne des deutschen Körperschaftssteuerrechts.
Die Stiftung wird sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i.S. des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
Die Stiftung kann unselbständige Stiftungen treuhänderisch verwalten, soweit deren Zwecke von dem Stiftungszweck der KJSH-Stiftung für Kinder-, Jugend- und Soziale Hilfen umfasst sind.
Die Stiftung kann ihren Zweck auch durch die Begründung von Einrichtungen und Niederlassungen erfüllen, in denen sie die in Absatz 1 bezeichneten Hilfen selber leistet. Möglich ist auch die Begründung von Tochtergesellschaften.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- den Betrieb und die finanzielle Unterstützung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen, Einrichtungen bzw. Heimen und Schulen,
- finanzielle Unterstützung von anderen steuerbegünstigten Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts jeweils bei der Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken im Sinne von Absatz 1,
- die Bereitstellung von Hilfen für Menschen, die zur Vermeidung oder zur Überwindung schwieriger Lebenssituationen gezielter pädagogischer, therapeutischer und/oder sonstiger Maßnahmen bedürfen,
- die Erprobung und Durchführung von innovativen Maßnahmen in den o. g. Bereichen,
- die Begleitung und Fortbildung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
- die Beratung und Aufklärung zur Stärkung von Eigenverantwortlichkeit und des bürgerschaftlichen Engagements,
- die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen zur Überwindung von individuellen Notlagen,
- die Auswahl von geeigneten Bewerbern für Freiwilligendienste, deren Vorbereitung auf die Dienste und deren Betreuung im Dienst,
- die Förderung von Nachwuchskräften in der sozialen Arbeit durch Praktika und Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ausbildungsstätten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Engagement, Demokratie & Gesellschaft

Stiftungen in diesem Bereich fördern bürgerschaftliches Engagement, politische Bildung, Demokratieprojekte, Ehrenamt und die Arbeit gegen Extremismus. Grundlage sind unter anderem § 52 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 24 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 1.276 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Hammer Steindamm 7
22089 Hamburg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Frederik Näher|Norbert Wollner

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterKJSH-Verein für Kinder-, Jugend- u. Soziale Hilfen e. V.
Anerkennung2007
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Mit der Anerkennung 2007 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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