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Susanne Magdalena und Heinz-Hermann Rickers-Stiftung

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gemeinnützig

Die Susanne Magdalena und Heinz-Hermann Rickers-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie wurde 2000 errichtet und 2001 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Satzungszweck

Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder infolge einer wirtschaftlichen Notlage auf die Hilfe anderer angewiesen sind, durch einmalige oder laufende Barzuwendungen zum allgmeinen Lebensunterhalt, finanziellle Unterstützung in besonderen Lebenslagen und Sachzuwendungen. Die Stiftung kann auch anderen steuerbegünstigten Körperschaften, insbesondere der Evangelischen Stiftung Alsterdorf, dem Rauhen Haus in Hamburg und der Deutschen Krebshilfe Mittel zuwenden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit tun

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2001 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Susanne Magdalena und Heinz-Hermann Rickers-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:HamburgLand HamburgMildtätigkeitGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2001