St. Ansgar-Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2011
kirchliche Stiftung
Zweck laut Satzung
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Bereitstellung finanzieller Mittel zur
Förderung der kirchlichen Zwecke der katholischen Kirchengemeinde Heilige
Josefina Bakhita in Hamburg, damit diese ihre verschiedenen pastoralen
einschließlich caritativen Aufgaben wahrnehmen, ihre Einrichtungen betreiben und
die kirchengemeindeeigenen Grundstücke nebst aufstehenden Gebäuden im Gebiet
der katholischen Kirchengemeinde Heilige Josefina Bakhita erhalten und
weiterentwickeln kann. Die Stiftung fördert ferner durch Bereitstellung finanzieller Mittel Vorhaben, für die die Gremien der Kirchengemeinde zuständig sind und die der Stiftungsvorstand als förderungswürdig anerkennt.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Religion & Kirche
Kirchliche und religiöse Stiftungen unterhalten Gemeindeeinrichtungen, erhalten Kirchengebäude, finanzieren Seelsorge, Diakonie und Caritas oder fördern religiöse Bildung. Die Förderung der Religion ist in § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung anerkannt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Niendorfer Kirchenweg 18
22459 Hamburg
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2011 |
|---|---|
| Anerkennung | 2011 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Fördert diese Stiftung?
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Mit der Anerkennung 2011 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
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