Karla und Alfred W. Adickes-Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 1965
gemeinnützig
Wofür diese Stiftung da ist
Zweck der Stiftung ist die Förderung mildtätiger Zwecke, die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Altenhilfe und die Förderung des Gedankens der Völkerverständigung. Stiftungszweck ist auch die Beschaffung von Mitteln durch die Verwirklichung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke durch juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere steuerbegünstigte Körperschaften. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung von Menschen, die im Sinne der steuerlichen Vorschriften als bedürftig anzusehen sind, insbesondere durch a) das Betreiben der Altenwohnanlage in Grotenbleken 2, 22391 Hamburg, b) die Unterstützung von älteren Menschen und c) die finanzielle Förderung der Kinderbetreuungseinrichtung Karla-Adickes-Haus der Marktkirche in Hamburg-Poppenbüttel sowie d) die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und e) die Gewährung von an Bedürftigkeit und Leistung gebundenen Stipendien auf der Grundlage der vom Vorstand hierzu erlassenen und mit dem Finanzamt und der wirtschaftlichen Stiftungsaufsicht abgestimmten Richtlinien. Die Stiftung darf die in Absatz 2 genannten Zwecke auch mittelbar verwirklichen, indem sie steuerbegünstigte Körperschaften, die diese Zwecke unterstützen, fördert. Nachrangig dient die Stiftung der Förderung der kulturellen Beziehungen zwischen Deutschland einerseits und Großbritannien, Israel und den USA andererseits, indem sie insbesondere auf den Gebieten der Jugend- und Altenhilfe, der Kunst und Denkmalspflege, der Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der Völkerverständigung tätig ist. Zur Verwirklichung dieser Zwecke darf die Stiftung finanzielle Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften vergeben.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Internationales & Entwicklung als Stiftungszweck
Stiftungen mit internationalem Zweck fördern Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Völkerverständigung und Austauschprogramme. Grundlage sind § 52 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 15 der Abgabenordnung.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Grotenbleken 2
22391 Hamburg
Erreichbarkeit
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2018 |
|---|---|
| Anerkennung | 1965 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Antrag und Förderpraxis
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Die Anerkennung im Jahr 1965 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Im Umfeld dieser Stiftung
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