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Klaus und Gertrud Conrad-Stiftung

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gemeinnützig

Die Klaus und Gertrud Conrad-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Hirschau.[1] Sie ist seit 2001 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Sicherheit & Rettungswesen, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Wissenschaft & Forschung.

Wofür diese Stiftung da ist

Förderung der Jugend- u. Altenhilfe, der Kunst und Kultur, der Wissenschaft und Forschung, des Völkerverständigungsgedanken, der Rettung aus Lebensgefahr, der Entwicklungszusammenarbeit, des Sports, der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung, der Hilfe von Flüchtlingen, des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; außerdem gewährt sie Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder wegen ihrer materiellen Lage auf die Hilfe anderer angewiesen sind, finanzielle oder sachliche Unterstützungen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Solange der Stifter, Klaus Conrad, Mitglied im Stiftungsvorstand ist, vertritt er einzeln die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; bei seiner Verhinderung gilt § 6 Abs. 6 der Satzung: jeweils zwei Mitglieder des Stiftungsvorstands vertreten gemeinsam die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Hirschau sind insgesamt 6 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 2001 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Klaus und Gertrud Conrad-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.02.2022. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.