Stiftung24

Kopf-Hals-Tumorstiftung

Sitz in Hamburg · anerkannt 2012

gemeinnützig

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung
a) von Wissenschaft und Forschung und
b) des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege.
Der Stiftungszweck und die Stiftungsziele sollen insbesondere verwirklicht werden durch folgende Aufgaben und Maßnahmen:
a) Aufklärung und Informationsvermittlung zur Stärkung des Bewusstseins über Kopf-Hals-Krebserkrankungen im Rahmen von Veranstaltungen, Kampagnen,
Kooperationen mit nationalen und internationalen gemeinnützigen Patientenorganisationen, stationären und/oder ambulanten Einrichtungen, Fachgesellschaften, Berufsverbänden oder wissenschaftlich ausgerichteten Institutionen, Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungen.
b) Intensivierung von Früherkennungsmaßnahmen, wie z.B. Durchführung ärztlicher Fortbildungsmaßnahmen, Etablieren ärztlicher Screening-Angebote mit GKV-Finanzierung oder auf Selbstzahlerbasis,
c) Schulung und Betreuung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
d) Beratung der Erkrankten und ihrer Angehörigen in stationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere bzgl. der Möglichkeiten von Anschlussheilbehandlung, Reha-Maßnahmen sowie bzgl. Schwerbehindertenanerkennung (SGB IX) und Erwerbsunfähigkeit (SGB VI, VII),
e) Interessenvertretung Betroffener, insbesondere hinsichtlich der Mitwirkung in Gesetzgebungsverfahren des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA),
f) Führen des Dialogs mit Krankenkassen und anderen staatlichen und privaten Einrichtungen zur Beeinflussung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, z.B. im Hinblick auf gesetzliche Früherkennungsmaßnahmen, das Etablieren eines Krebsregister und/oder die Entwicklung von Qualitätskriterien für die Behandlung von Kopf-Hals-Krebspatienten unter Berücksichtigung international geltender, zumindest europaweit geltender Standards und Jurisdiktionen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Gesundheit: der Hintergrund

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Am Kaiserkai 69
20457 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

StifterHenrike Korn
Anerkennung2012
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Mit der Anerkennung 2012 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Verwandte Stiftungen