Stiftung24

Kulturstiftung Günther und Annemarie Gercken

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2025

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur in Deutschland, auch in Hamburg.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
• Förderung kultureller Projekte im Bereich Musik und Bildender Kunst unter Einhaltung und Beachtung der Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts
• mittelbar durch die ideelle und materielle Förderung anderer steuerbegünstigter
Institutionen insbesondere durch Zuwendung (Spenden, Zuschüsse oder Kostenübernahmen) von Geld und Sachmitteln zur ausschließlichen und
unmittelbaren Verwendung für diese gemeinnützigen Zwecke
•unmittelbar durch eigene Vorhaben.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur tun

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Admiralitätsstr. 4
20459 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2025
Anerkennung2025
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2025 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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