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Kulturstiftung Guttenberg

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gemeinnützig

Die Kulturstiftung Guttenberg ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Neubeuern.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Kunst & Kultur und Religion & Kirche.

Zweck laut Satzung

die Förderung
a) der Kultur, Insbesondere der Musik als Inhaltsträger statt als Konsumgut, vorwiegend mit der Exposition klassischer Werke in ihrer ursprünglichen Gestaltung, im Bewusstsein um ihre Entstehungsgeschichte und in Kenntnis ihrer historischen Aufführungspraxis, durch Herausarbeitung der Anliegen und Motive des Komponisten in seiner sozialen und geschichtlichen Umgebung jenseits des rein musikalsich verstandenen Schönklangs und stromlinienförmiger, oberflächlicher Ästhetik sowie fern von im Zeitgeist geschliffenen Ausdrucksformen und Interpretationen,
b) kirchlicher und religiöser Zwecke sowie
c) der Wissenschaft und Forschung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Kunst & Kultur als Stiftungszweck

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Ist nur ein Mitglied bestellt, wird die Stiftung von ihm alleine vertreten, bei zwei oder drei Mitgliedern vertreten stets zwei Mitglieder des Stiftungsvorstands die Stiftung gemeinschaftlich. Ist der Stifter Vorsitzender eines aus zwei Mitgliedern bestehenden Stiftungsvorstands, vertritt er die Stiftung alleine und die beiden anderen Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich.

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Diese Stiftung gehört zu den 6 in Neubeuern erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2004 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Kulturstiftung Guttenberg“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:NeubeuernLand BayernKunst & KulturReligion & KircheGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2004