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Kulturstiftung Milkwitzer Park

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gemeinnützig

Die Kulturstiftung Milkwitzer Park ist eine Stiftung mit Sitz in Radibor.[1] Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Kunst & Kultur, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Zweck der Stiftung ist der Landschafts- und Denkmalschutz, der Umweltschutz, die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung der Erziehung und Volksbildung, die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde und die Förderung des Sports im Bereich des Parks Milkwitz.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Denkmalpflege

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Wenn Sie eine Förderung suchen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Innerhalb von Sachsen ist dieser Eintrag einer von 699. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Radibor sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen, Eintrag „Kulturstiftung Milkwitzer Park“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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