S24STIFTUNG24

Liselott und Klaus Rheinberger Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Liselott und Klaus Rheinberger Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Neu-Anspach.[1] Sie ist seit 2003 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Kunst & Kultur, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Verwendung von Mitteln zur Förderung von Maßnahmen a) des Sports, insbesondere des Reit- und Dressurreitsports b) des Landschafts- u. Denkmalschutzes sowie des Heimatgedankens in den Städten Kronberg und Pirmasens, sowie der Umgebung dieser Städte bis zu 25 km c) der Wohlfahrtspflege, d) die Förderung kultureller Zwecke in den Städten Kronberg/Taunus und Pirmasens, sowie der Umgebung dieser Städte bis zu 25 km e) die Unterstützung von Tierheimen in den Städten Kronberg u. Pirmasens sowie der Umgebung dieser Städte bis zu 25 km

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.582 Stiftungen im Bereich Denkmalpflege

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Hans Dieter Heeb (Vorsitzender mit Einzelvertretungsbefugnis), Herr Dr. Bernhard Matheis (stellvertretender Vorsitzender), Frau Dr. Evi Eisenhardt, Frau Dr. Stefanie Haug-Grimm

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Liselott und Klaus Rheinberger Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.