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Liselott und Klaus Rheinberger Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Neu-Anspach · anerkannt 2003

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Verwendung von Mitteln zur Förderung von Maßnahmen
a) des Sports, insbesondere des Reit- und Dressurreitsports
b) des Landschafts- u. Denkmalschutzes sowie des Heimatgedankens in den Städten Kronberg und Pirmasens, sowie der Umgebung dieser Städte bis zu 25 km
c) der Wohlfahrtspflege,
d) die Förderung kultureller Zwecke in den Städten Kronberg/Taunus und Pirmasens, sowie der Umgebung dieser Städte bis zu 25 km
e) die Unterstützung von Tierheimen in den Städten Kronberg u. Pirmasens sowie der Umgebung dieser Städte bis zu 25 km

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Denkmalpflege tun

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 2.582 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Lärchenstr. 10
61267 Neu-Anspach

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Hans Dieter Heeb (Vorsitzender mit Einzelvertretungsbefugnis), Herr Dr. Bernhard Matheis (stellvertretender Vorsitzender), Frau Dr. Evi Eisenhardt, Frau Dr. Stefanie Haug-Grimm

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2003
Anerkennung09.12.2003
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Darmstadt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Wenn Sie eine Förderung suchen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 3 Stiftungen mit Sitz in Neu-Anspach verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 2003 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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