Maria Hüwel-Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Kriftel/Ts. · anerkannt 2014
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
2.1 Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und religiöse Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Sie handelt in selbstloser Absicht. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2.2 Stiftungszwecke sind:
2.2.1. die Förderung des Denkmalschutzes.
Dieser Zweck soll insbesondere verwirklicht werden durch die ideelle und finanzielle Förderung von Maßnahmen, die der Erhaltung und der Ausstattung des Mainzer Domes dienen.
Die Förderung kann erfolgen durch:
- Barzuwendungen,
- die Finanzierung / Bezuschussung von Sachzuwendungen,
- die finanzielle Unterstützung / eigene Durchführung von
Informationsveranstaltungen zur Geschichte des Mainzer Doms.
2.2.2. die Förderung der Religion, insbesondere die Förderung der Gemeinschaft
der Klarissen-Kapuzinerinnen „Schwestern von der Göttlichen Anbetung“ in Mainz.
Die Förderung dieses Zweckes kann erfolgen durch Bar- und Sachzuwendungen zur Unterstützung der Arbeit, der Religionsausübung und des Erhalts des Ordens oder durch individuelle Zuwendungen an in Not geratene Angehörige dieser Gemeinschaft.
2.2.3. die Förderung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes oder infolge einer wirtschaftlichen Notlage auf die Hilfe anderer angewiesen sind sowie die Jugend- und Altenhilfe.
Dieser Stiftungszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch die Förderung und Unterstützung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen sowie von älteren Menschen.
Dies kann unter anderem erfolgen durch:
- Barzuwendungen an bedürftige Personen bzw. an soziale
Einrichtungen wie Alten- und/oder Kinderheime, Einrichtungen zur Betreuung von Jugendlichen, Sozialstationen oder Palliativeinrichtungen etc.;
Der Stiftungszweck zu 2.2.3. soll vornehmlich verwirklicht werden durch Bar- oder Sachzuwendungen an den Sozialverband Caritas e.V. in Mainz.
Die vorgenannten Beispiele zur Zweckverwirklichung sind nicht abschließend. Die Stiftung kann vielmehr alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, den Stiftungszweck nachhaltig zu verwirklichen.
Die Stiftung kann ihren Zweck auch durch Förderung und Unterstützung von mildtätigen Organisationen und Institiutionen, die auf den vorgenannten Gebieten tätig sind, erfüllen.
2.3 Die Stiftungszwecke sollen vorrangig im Umkreis bis zu 50 Kilometer um Mainz erfüllt werden. Die Stiftung ist in ihrem räumlichen Wirkungskreis jedoch nicht beschränkt.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Denkmalpflege
Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
Alle 2.582 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Kapellenstraße 47
65830 Kriftel/Ts.
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2014 |
|---|---|
| Anerkennung | 2014 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Von den 12 Stiftungen mit Sitz in Kriftel/Ts. verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Das Anerkennungsjahr 2014 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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