Stiftung24

Maria und Dr. Ernst Rink-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Gießen · anerkannt 1991

Stiftungszweck

Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken i. S. d. Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung zur Förderung von Wissenschaft und Forschung. Sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Zweck der Stiftung ist es, aus den Mitteln der Stiftung den akademischen Nachwuchs der Fachbereiche 8 (Alte Geschichte und Ärchäologie) und 11 (Klass. Philologie) der Justus Liebig Universität Gießen unmittelbar zu fördern und zwar durch a) die Gewährung von Zuschüssen zur Drucklegung von Dissertationen und b) durch die Gewährung von Zuschüssen zur Durchführung von wissenschaftlichen Arbeiten bzw. zur Beteiligung an der Durchführung von wissenschaftlichen Arbeiten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Wissenschaft & Forschung als Stiftungszweck

Stiftungen für Wissenschaft und Forschung finanzieren Projekte, Nachwuchsstellen, Preise und Institute. Sie schließen Lücken dort, wo öffentliche Förderprogramme zu langsam, zu eng oder gar nicht zuständig sind. Grundlage ist § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Ludwigstraße 23
35390 Gießen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Frau Susanne Kraus (Vorsitzende), Frau Prof. Sigrid Ruby, Frau Prof. Cornelia Weber, Frau Prof. Karen Piepenbrink, Herr Prof. Peter von Möllendorff

Organe

Kuratorium

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung22.11.1991
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Gießen
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1991 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis