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Roland-Weilbächer-Stiftung

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gemeinnützig

Die Roland-Weilbächer-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gießen.[1] Sie ist seit 2006 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Bildung & Erziehung.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Aus- und Weiterbildung im Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe im Bereich der Landesinnung Hessen, Parkett- und Fußbodentechnik, Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe, und zwar durch die Vergabe von Ausbildungszuschüssen an besonders qualifizierte oder förderwürdige Auszubildende oder Gesellen oder die Durchführung von Fortbildungslehrgängen. Der Stiftungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass mit den Erträgen des Stiftungsvermögens Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen z. B. auch Umschulungsmaßnahmen, sowie die allgemeine Förderung von Aus- und Weiterbildung im Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe durch Zuschüsse unterstützt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Michael Blum (Vorsitzender), Herr Roland Weilbächer, Herr Karl-Heinz Hess, Herr Martin Weil, Herr Erhard Lohrmann (stellv. Vorsitzender), Herr Björn Hendrischke, Frau Gabriele Langkowski

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 54 in Gießen erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Die Anerkennung im Jahr 2006 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Roland-Weilbächer-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:GießenLand HessenBildung & ErziehungGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2006