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Waisenhaus

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigkommunale Stiftung

Die Stiftung „Waisenhaus“ ist eine örtliche Stiftung (nicht kommunal verwaltet) des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main.[1] Sie ist seit 1949 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

Fürsorge für Waisenkinder oder Ihnen gleichgestellte Kinder deutscher Staatsangehörigkeit und christlicher Konfession. Durch Beschluss des Pflegamtes können auch andere Waisenkinder oder ihnen gleichgestellte Kinder nicht-deutscher Staatsangehörigkeit und/oder nichtchristlicher Konfessionszugehörigkeit als Schützlinge aufgenommen werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Frau Elke Voitl (Seniorin), Herr Holger Tschierschke (stellv. Senior), Frau Ursula auf der Heide (Pfleger), Herr Hubert Harth (Pfleger), Frau Helga Rublin (Pfleger), Frau Dorothee Stuhr (Pfleger), Herr Rainer Wrenger (Pfleger)

Organe

Pflegamt

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Waisenhaus“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Frankfurt am MainLand HessenMildtätigkeitKommunale StiftungGemeinnützige Stiftungörtliche Stiftung (nicht kommunal verwaltet) des öffentlichen RechtsAnerkannt 1949