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Martha Pulvermacher Stiftung

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gemeinnützig

Die Martha Pulvermacher Stiftung ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 2001 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Förderung der Wissenschaft, kultureller Zwecke im Bereich der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst, der Denkmalpflege sowie Verfolgung mildtätiger Zwecke, insbesondere durch: Aufbau einer Kunstsammlung und Ausstellungen; Vergabe von Preisen an Schriftsteller, Künstler oder Wissenschaftler; Vergabe von Stipendien; Veranstaltung wissenschaftlicher und kultureller Tagungen und Kongresse sowie Unterstützung solcher Veranstaltungen; Druckkostenzuschüsse für Publikationen; Unterstützung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, die im Sinne des Stiftungszwecks arbeiten; Ankauf von Nachlässen mit künstlerischer, literarischer oder wissenschaftlicher Bedeutung; selbstlose Unterstützung von Personen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Denkmalpflege

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 2.582 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Das Anerkennungsjahr 2001 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Martha Pulvermacher Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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