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Nehemia-Stiftung für Gemeindeaufbau

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gemeinnützig

Die Nehemia-Stiftung für Gemeindeaufbau ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße.[1] Sie ist seit 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Religion & Kirche.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung aller Maßnahmen die dazu geeignet sind, den Menschen die frohe Botschaft des Erlösungswerkes Jesu Christi zu bezeugen und zu verkündigen. Grundlage hierfür ist die Heilige Schrift und die durch Jesus Christus geoffenbarte göttliche Wahrheit.
Die Stiftung verfolgt ihre Ziele insbesondere durch
- Unterstützung von christlichen Gemeinden und Gemeinschaften zur Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus
- Durchführung von Evangelisationen, Gottesdiensten, nationalen und internationalen christlichen Kongressen, Seminaren und Missionsstudienreisen
- zeitgemäße Medienarbeit (z. B. Radio, Fernsehen, Literatur, Internet)
- Unterstützung von Gemeindeaufbauaktionen (z.B. Evangelisationen, Gemeindegründungen, Aufbau von Jugendarbeit usw.),
- die Förderung der Ausbildung von Menschen und Institutionen zum Dienst in der Wortverkündigung und Mission
- den Einsatz von Missionaren und Mitarbeitern im gemeindlichen, diakonischen, sozialen Dienst sowie deren Betreuung und Versorgung während ihrer Tätigkeit
- den Aufbau und die Unterstützung sozialer Einrichtungen bzw. die Zusammenarbeit mit solchen Einrichtungen
- humanitäre, karitative und medizinische Hilfe für kranke und notleidende Menschen, insbesondere in den Arbeitsgebieten der Mission
- die Förderung aller Maßnahmen zur Unterstützung von Missionstätigkeiten.
Die vorgenannten Ziele werden grundsätzlich im In- und Ausland verfolgt, wobei insbesondere der Wirkungsbereich des Südwestdeutschen Gemeinschaftsverbandes e. V. berücksichtigt wird.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Religion & Kirche

Kirchliche und religiöse Stiftungen unterhalten Gemeindeeinrichtungen, erhalten Kirchengebäude, finanzieren Seelsorge, Diakonie und Caritas oder fördern religiöse Bildung. Die Förderung der Religion ist in § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung anerkannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2008 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Nehemia-Stiftung für Gemeindeaufbau“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.