O. und I. Wunsch-Stiftung
Stiftung des öffentlichen Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2000
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, Hilfe für Behinderte und
Sport, sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten
Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des
öffentlichen Rechts. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die
Förderung junger Künstler, beispielsweise durch Vergabe von Stiftungsmitteln in
Form von Stipendien und durch Sporthilfen für behinderte Menschen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur tun
Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Hermannstraße 10
20095 Hamburg
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1999 |
|---|---|
| Anerkennung | 2000 |
| Rechtsform | Stiftung des öffentlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Die Anerkennung im Jahr 2000 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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