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Oetterich-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Nürnberg · anerkannt 2025

gemeinnützig

Satzungszweck

a. Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung von Kinderhospizen und vergleichbaren Einrichtungen, die sich der Betreuung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Kinder sowie deren Familien richten. Die Mittel sollen insbesondere — in enger Abstimmung mit medizinischem und psychosozialem Fachpersonal — zur emotionalen Begleitung der betroffenen
Kinder und Jugendlichen verwendet werden, um ihnen besondere Erlebnisse zu ermöglichen, die ihnen Freude, Hoffnung und Lebensqualität in ihrer letzten Lebensphase schenken. Dies umfasst auch die Erfüllung individueller Wünsche wie z.B. Wunschfahrten, Begegnungen mit Tieren oder die Erfüllung anderer individueller Herzenswünsche.
b. Die Förderung der Jugendhilfe wird insbesondere verwirklicht durch die ideelle und materielle Förderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen sportlicher Aktivitäten, vor allem inklusiver Sportangebote für Kinder und Jugendliche mit
und ohne Behinderung sowie die Unterstützung der Qualifizierung von Betreuern im Bereich inklusiver Jugendarbeit und Sportpädagogik. Zur Stärkung des Teamgedankens können Kinder- und Jugendmannschaften auch bei der Finanzierung
von Sportausrüstung, insbesondere von Trikots unterstützt werden.
c. Die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung wird insbesondere verwirklicht durch die ideelle und materielle Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks (THW), z.B. durch die Förderung der Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften sowie der Unterstützung von Nachwuchsgewinnung und Jugendarbeit.
d. Die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege wird vor allem verwirklicht durch
- Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt, insbesondere durch Schutz, Pflege und Entwicklung von artenreichen Lebensräumen sowie die Pflege und Wiederherstellung von Biotopen;
- Die Förderung von Artenschutzprojekten, insbesondere für bedrohte Tier- und Pflanzenarten (z.B. Wasserbüffel).
e. Die Förderung des Tierschutzes wird insbesondere verwirklicht durch die ideelle und materielle Unterstützung von Maßnahmen zum Schutz und zur artgerechten Haltung von Tieren sowie die Förderung von Einrichtungen, die sich dem
Schutz der Pflege und der Vermittlung von Tieren widmen (z.B. Tierheime, Lebenshöfe).
f. Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung von freiwilligem Engagement in Bereichen der Jugendhilfe, des Feuer-
und Katastrophen- und Zivilschutzes, des Sports sowie des Tierschutzes.
2. Der mildtätige Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung von bedürftigen Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder ihrer finanziellen Situation auf die Hilfe anderer angewiesen sind (z.B. Waisen und benachteiligte oder schwerkranke Kinder, Obdachlose oder Behinderte).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Hermann-Löns-Str. 49
90441 Nürnberg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die Mitglieder des Stiftungsvorstands sind einzelvertretungsberechtigt.

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterUwe Oetterich Marion Oetterich
Anerkennung11.12.2025
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

In Nürnberg sind insgesamt 284 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2025 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-01-12T17:24:52. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung