Otto und Anna Herold-Altersheim-Stiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Karlstadt · anerkannt 1968
gemeinnützig
Satzungszweck
Gewährung von Unterkunft, Verpflegung und sonstiger Fürsorge im Alten- und Pflegeheim für alte Personen aus dem ehemaligen Landkreis Karlstadt, vor allem, aber nicht ausschließlich, mit römisch-katholischem Bekenntnis; unter Umständen auch Aufnahme anderer alter Personen, in erster Linie aus dem ehemaligen Landkreis Ochsenfurt.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Religion & Kirche: der Hintergrund
Kirchliche und religiöse Stiftungen unterhalten Gemeindeeinrichtungen, erhalten Kirchengebäude, finanzieren Seelsorge, Diakonie und Caritas oder fördern religiöse Bildung. Die Förderung der Religion ist in § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung anerkannt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
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Anschrift und Kontakt
Anschrift
Rudolph-Glauber-Straße 16
97753 Karlstadt
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Vorsitzender des Stiftungsvorstandes oder dessen Vertreter.
Organe
Stiftungsvorstand und Stiftungskuratorium
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Otto und Anna Herold |
|---|---|
| Gegründet | 1968 |
| Anerkennung | 1968 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
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In Karlstadt sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Die Anerkennung im Jahr 1968 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2014-02-27T14:42:41. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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