Paulus-Stiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Augsburg · anerkannt 2023
gemeinnützig
Wofür diese Stiftung da ist
die Förderung der christlichen Religion in ihrer katholischen Ausprägung sowie der Wissenschaft und Forschung, insbesondere
1. die Förderung der Theologie des Volkes Gottes im Sinne des zweiten vatikanischen Konzils in Forschung und Lehre,
2. die Förderung von Liturgie und Kirchenmusik,
3. die Förderung von ökumenischen Bestrebungen,
4. die Förderung des christlich-jüdischen Dialogs,
5. die Förderung von Initiativen zum gemeinsamen Leben im Sinne der Traditionder katholischen Kirche (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Religion & Kirche tun
Kirchliche und religiöse Stiftungen unterhalten Gemeindeeinrichtungen, erhalten Kirchengebäude, finanzieren Seelsorge, Diakonie und Caritas oder fördern religiöse Bildung. Die Förderung der Religion ist in § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung anerkannt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Habsburgstr. 27
86199 Augsburg
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt (§ 8 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens zwei, höchstens vier Personen, die vom Stiftungsrat auf die Dauer von fünf Jahren bestellt werden. Die Mitglieder sowie der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des ersten Stiftungsvorstandes werden im Stiftungsgeschäft bestellt (§ 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsrat wählt die Mitglieder, die den im Stiftungsgeschäft genannten Mitgliedern nachfolgen, aus seiner Mitte und bestimmt einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Vorsitzenden in allen Angelegenheiten bei Verhinderung vertritt (§ 7 Abs. 2 der Stiftungssatzung).
Organe
Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2023 |
|---|---|
| Anerkennung | 29.11.2023 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Diese Stiftung gehört zu den 162 in Augsburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 2023 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:04. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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In Bayern
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