Peter und Gaby Jacobsen Familienstiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Sylt OT Westerland · anerkannt 2017
Familienstiftung
Zweck laut Satzung
Zweck der Stiftung ist die einmalige, wiederholte oder laufende Unterstützung des Stifters und der
Ehefrau des Stifters, der gemeinsamen leiblichen Kinder der Eheleute sowie der weiteren leiblichen
Abkömmlinge der Familie, insbesondere die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhaltes sowie
die Förderung der persönlichen Entwicklung und Neigungen, von Berufsausbildung und
Berufsweiterbildung dieses Personenkreises.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Sonderburger Str. 18
25980 Sylt OT Westerland
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorsitzende ist allein vertretungsbefugt.
Organe
Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und der Familienrat. Der Vorstand wird vom Familienrat bestellt und besteht aus zwei Personen. Der Familienrat besteht aus vier Familienmitgliedern. Der Familienrat wählt mit der Mehrheit seiner Mitglieder aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2017 |
|---|---|
| Anerkennung | 23.02.2017 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Nordfriesland |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Von den 3 Stiftungen mit Sitz in Sylt OT Westerland verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Diese Stiftung gehört zu den 3 in Sylt OT Westerland erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Mit der Anerkennung 2017 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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