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Prof. Hermann Auer Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 1993

gemeinnützig

Stiftungszweck

Die Stiftung verfolgt den Zweck, die Bereitschaft der Bürger zur Verständigung zwischen den Generationen (Alten und Jungen) und den sozialen Schichten, ferner zu Familiensinn und Kinderfreundlichkeit sowie zu eigenverantwortlichen Handeln in unserer Gesellschaft zu stärken. Sie will uneigennützige Aktivität in unserer Gesellschaft fördern und anerkennen sowie im privaten und öffentlichen Bereich Bewußtsein für soziale und kulturelle
Anliegen wecken. Die Stiftung wird vor allem dort tätig, wo öffentliche oder private Hilfe nicht ausreichend oder nicht
rechtzeitig geleistet werden kann.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Münchner Freiheit 22
80802 München

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Dieser ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt.

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterHerr Prof. Dr. Hermann Auer Frau Ursula Müller-Munzar-Auer
Gegründet1993
Anerkennung06.12.1993
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

In München sind insgesamt 1.186 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 1993 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:51. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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