Stiftung der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG, Bad Bergzabern
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gemeinnützig
Die Stiftung der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG, Bad Bergzabern ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Bad Bergzabern.[1] Sie ist seit 1998 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Gesundheit, Heimat & Brauchtum, Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur, Sicherheit & Rettungswesen, Soziales & Wohlfahrt und Sport & Freizeit.
Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung gemeinnütziger, kirchlicher oder mildtätiger Zwecke im Geschäftsgebiet der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG, Bad Bergzabern. In den Genuss der Förderung sollen juristische Personen kommen, die im Sinne von Absatz 2 förderungswürdig sind. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung; 2. die Förderung der Religion; 3. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krank-heiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 der Abgabenordnung, und von Tierseuchen; 4. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; 5. die Förderung von Kunst und Kultur; 6. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; 7. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; 8. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes und des Hochwasserschutzes; 9. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; 10. die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; 11. die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; 12. die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; 13. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; 14. die Förderung des Tierschutzes; 15. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; 16. die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; 17. die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; 18. die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; 19. die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; 20. die Förderung der Kriminalprävention; 21. die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport); 22. die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; 23. die Förderung der Tierzucht, Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports; 24. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der Abgabenordnung; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinte-ressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; 25. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zweck; 26. andere geeignete Maßnahmen, um den Stiftungszweck zu erreichen. (3) Die Fördermittel dürfen nicht zur Rückführung von der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG an den Empfänger gegebenen Kredite genutzt werden. Eine geschäftliche Verknüpfung zwischen Stiftungszweck und Bankgeschäft darf nicht gegeben sein. Die Stif-tung fördert durch nicht rückzahlbare Zuwendungen. (4) Die in Abs. 2 aufgeführten Zwecke müssen nicht in jeweils gleichem Maße verwirklicht werden. (5) Die Förderung der in Abs. 2 genannten Zwecke schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit ein. (6) Ein Rechtsanspruch Dritter auf Leistungen der Stiftung aufgrund dieser Satzung besteht nicht.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
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Siehe auch
Gleicher Zweck
- Dr. Helene-Marie Fastje- Stiftung Frankfurt am Main
- Applikations- und Technikzentrum für Energieverfahrens, Umwelt- und Strömungstechnik (ATZ-EVUS) Sulzbach-Rosenberg
- Bürgerstiftung Nindorf Nindorf
- REAL-Bildungsstiftung Chemnitz
- Mottek Stiftung für Wirtschaftsgeschichte und Umwelt Berlin
- Rudolf Kraus-Stiftung Bamberg
- Tobias Klose Stiftung Möser
- Helmut Krauß-Stiftung München
- Zweck-Übersicht
In Rheinland-Pfalz
- Stiftung Lebenshilfe Trier Trier
- Kurt und Marliese Bals-Stiftung zur Förderung des Tierschutzes Dürrholz-Daufenbach
- Bürgerstiftung Schwanheim Schwanheim
- "Christoph Schmitz" Stiftung Scharfbillig
- PALAIS Stiftung Trier
- Harald-Wilke-Stiftung Wissen
- Stiftung des Koblenzer Roten Kreuzes Koblenz
- Henkel-Stiftung zu Neustadt a. d. W. Neustadt an der Weinstraße
- Alle in Rheinland-Pfalz
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Stiftung der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG, Bad Bergzabern“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
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