Bürgerstiftung Schwanheim
Sitz in Schwanheim · anerkannt 2011
gemeinnützigBürgerstiftung
Satzungszweck
1) Zweck der Bürgerstiftung ist es, bürgerliches Engagement in Schwanheim zu fördern und gemeinnützige Projekte und Initiativen auf nachstehend genannten Gebieten zu initiieren, zu planen und/oder zu unterstützen:
- Bildung, Erziehung und Sport,
- Familien-, Kinder-, Jugend- und Altenhilfe,
- Wissenschaft und Forschung,
- Kultur, Kunst und Denkmalpflege,
- Umwelt- und Naturschutz und Landschaftspflege,
- Heimatpflege und traditionelles Brauchtum,
- Dorfentwicklung
2) Die Bürgerstiftung verwirklicht die genannten Stiftungszwecke insbesondere durch:
a) Förderung des ehrenamtlichen Engagements,
b) Unterstützung von Körperschaften nach Maßgabe des § 58 Nr. 2 AO, die die vorgenannten Aufgaben ganz oder teilweise fördern und verfolgen,
c) Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen,
d) Förderung des Meinungsaustausches und der Meinungsbildung sowie öffentlicher Veranstaltungen, um den Stiftungszweck und Bürgerstiftungsgedanken in der Bevölkerung zu verankern,
e) Vergabe von Preisen, Stipendien, Beihilfen oder ähnlichen Unterstützungen zur Förderung der Fort- und Ausbildung auf den Gebieten des Stiftungszwecks,
f) Schaffung, Erhaltung und Unterstützung lokaler Einrichtungen und Projekte, die den Stiftungszwecken dienen.
3) Die Förderung der Stiftungszwecke schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit mit ein.
4) Die Stiftungszwecke können sowohl durch operative als auch durch fördernde Projektarbeit verwirklicht werden.
5) Die Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden.
6) Die Bürgerstiftung darf keine Aufgaben übernehmen, die zu den Pflichtaufgaben der Ortsgemeinde Schwanheim im Sinne der Gemeindeordnung gehören.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Hubertusstraße 23
76848 Schwanheim
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Antrag und Förderpraxis
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Diese Stiftung gehört zu den 0 in Schwanheim erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Mit der Anerkennung 2011 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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