S24STIFTUNG24

Render-Geile-Stiftung für Menschen mit Behinderungen

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigkommunale Stiftung

Die Render-Geile-Stiftung für Menschen mit Behinderungen ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Oldenburg.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

1. Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, die durch die Einrichtungen des Caritasvereins Altenoythe e.V. betreut werden und dort fördernde und pflegerische Hilfen erhalten. Die Hilfen können direkt erfolgen und indirekt durch Unterstützung des Caritasvereins. Sie sind auf Maßnahmen zu beschränken, die nicht über den Pflegesatz finanziert werden können, gleichwohl aber zur Verbesserung der Situation der betreuten Menschen sinnvoll sind. Es sollen keine Neubaumaßnahmen mitfinanziert werden. 2. Nach dem Tode der Stifterin ist besonders an Hilfen zu denken, die der Schwester der Stifterin Hanna Geile zu Gute kommen, was im Sinne einer engen Verwandten geschehen soll, die nach ihren Möglichkeiten Zuwendungen zur besonderen Förderung gibt bzw. besondere Wünsche erfüllt z.B. Geld für eine Freizeitmaßnahme, einen Ausflug, individuelle Möbelwünsche und ähnlichem, und was im Regelfall mit der Einrichtung abgestimmt werden soll. Nummer 2 soll auch für den Fall gelten, dass die Schwester nicht in einer Einrichtung des Caritasvereins Altenoythe e.V. betreut wird. In einem solchen Fall ist im Sinne der Ziffer 1 vorrangig die neue Einrichtung mit ihren Bewohnern und Bewohnerinnen zu bedenken. 3. Die Stiftung hat nach dem Ableben der Stifterin außerdem für eine ordnungsgemäße Grabpflege der Familiengräber Nr. 236 und 264 auf dem kath. Friedhof in Friesoythe zu sorgen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Soziales & Wohlfahrt tun

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 9.785 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Von den 122 Stiftungen mit Sitz in Oldenburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Niedersachsen ist dieser Eintrag einer von 2.329. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2004 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Niedersachsen, Eintrag „Render-Geile-Stiftung für Menschen mit Behinderungen“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 13.07.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.