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Ritterschaftliches Stift Kaufungen

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gemeinnützig

Die Stiftung „Ritterschaftliches Stift Kaufungen“ ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Kaufungen.[1] Sie ist seit 1958 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege und Mildtätigkeit.

Wofür diese Stiftung da ist

Gemeinnützige und mildtätige Zwecke werden insbesondere dadurch verfolgt, dass das Stift nach Maßgabe der jeweiligen 'Grundsätze über die aus dem Ritterschaftlichen Stift Kaufungen erfolgenden Bewilligungen' ordentliche, außerordentliche und Ehesteuern an bedürftige Witwen und Kinder aus Familien der Althessischen Ritterschaft (den Angehörigen der in einer besonderen Matrikel verzeichneten Familien) sowie Beihilfen an sonstige bedürftige im heutigen Land Hessen wohnhafte Personen, außerdem Spenden an anerkannte wohltätige Anstalten und Verbände im Land Hessen gewährt. Eine Ehesteuer wird nur dann bewilligt, wenn die Vermögenslage der Eltern der bedürftigen Töchter es nach den steuerlichen Richtlinien rechtfertigt. Sie kann außerdem nur in der Höhe gewährt werden, wie sie vom Finanzamt als außergewöhnliche Belastung des Einkommens (§ 33 EStG) anerkannt werden würde. Gemeinnützige Zwecke werden weiterhin dadurch verfolgt, dass die unter Denkmalschutz stehenden Stiftsgebäude den Anforderungen des staatlichen Denkmalschutzes (Landeskonservator) entsprechend erhalten, das im Stift Kaufungen befindliche Archiv unterhalten und der Forschung nutzbar gemacht werde. Kirchliche Zwecke werden u. a. dadurch verfolgt, dass das Stift die Stiftskirche in Oberkaufungen als Eigentümer unterhält.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Denkmalpflege

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Philipp von der Malsburg, Herr Friedrich Thilo Christoph von und zu Gilsa, Herr Henn-Wolfram Riedesel Freiherr zu Eisenbach

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Kaufungen sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Anerkennungsjahr 1958 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Ritterschaftliches Stift Kaufungen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land HessenDenkmalpflegeMildtätigkeitGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1958