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Schmidt'sche Stiftung für Menschen mit Behinderungen

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Schmidt'sche Stiftung für Menschen mit Behinderungen ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Thale.[1] Sie ist seit 2007 anerkannt.

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Menschen mit Behinderungen im Land Sachsen-Anhalt.

Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die direkte Förderung von Menschen mit Behinderungen oder damit in Verbindung stehenden Einrichtungen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Von den 7 Stiftungen mit Sitz in Thale verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Sachsen-Anhalt ist dieser Eintrag einer von 374. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2007 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt, Eintrag „Schmidt'sche Stiftung für Menschen mit Behinderungen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:ThaleLand Sachsen-AnhaltStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2007