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Sebastian Söder Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Sandberg · anerkannt 2026

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die Förderung des Stifters, seiner leiblichen und gesetzlichen Abkömmlinge, deren leiblicher und gesetzlicher Abkömmlinge sowie des mit dem Stifter in gültiger Ehe lebenden Ehegatten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Familie & privatnützig: der Hintergrund

Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Frohmasse 34
97657 Sandberg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Einziges Organ ist der Stiftungsvorstand.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterSebastian Söder
Anerkennung28.07.2026
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen nicht gemeinnützig

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Sandberg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2026 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-07-24T06:49:06. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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