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Gemeinnützige Stiftung Schloß Weißenstein in Pommersfelden

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gemeinnützig

Die Gemeinnützige Stiftung Schloß Weißenstein in Pommersfelden ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Wiesentheid.[1] Sie ist seit 1996 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Erhaltung des Schlosses Weissenstein in Pommersfelden, Förderung kultureller Vorhaben, insbesondere auf dem Gebiet der Künste sowie historischer Forschungen, die mit Schloss Weissenstein in Verbindung stehen. Schließlich Gewährleistung einer engen tatsächlichen Verbindung der Familie der Grafen von Schönborn-Wiesentheid mit Schloss Weissenstein durch die Bereitstellung des Wohnraumes im Schlossbereich für den jeweiligen verantwortlichen Stiftungsverwalter der Familien-Kulturstiftung Graf von Schönborn-Wiesentheid.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Kunst & Kultur als Stiftungszweck

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Für Geschäfte d. laufenden Verwaltung sowie f. Eilsachen ist der Stiftungsverwalter alleinvertretungsberechtigt, ansonsten die Vorstandsmitglieder nur gemeinschaftlich.

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1996 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Gemeinnützige Stiftung Schloß Weißenstein in Pommersfelden“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 27.02.2014. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:WiesentheidLand BayernKunst & KulturWissenschaft & ForschungGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1996