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Selbstbestimmt leben - Stiftung der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.(Selbstbestimmt leben-Stiftung der BAG SELBSTHILFE)

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Selbstbestimmt leben - Stiftung der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.(Selbstbestimmt leben-Stiftung der BAG SELBSTHILFE) ist eine Stiftung mit Sitz in Düsseldorf.[1] Sie ist seit 1992 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Zweck laut Satzung

Die Stiftung Selbstbestimmt leben unterstützt und fördert die Selbsthilfe und die Selbsthilfeorganisationen von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen und ihren Angehörigen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Soziales & Wohlfahrt tun

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 9.785 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand: Prof. Dr. Joachim Baltes (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Dr. Martin Danner (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Willi Neumann (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Nordrhein-Westfalen führt 4.871 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Nordrhein-Westfalen ist dieser Eintrag einer von 4.871. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 1992 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen, Eintrag „Selbstbestimmt leben - Stiftung der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.(Selbstbestimmt leben-Stiftung der BAG SELBSTHILFE)“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.