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Selbstbestimmt leben - Stiftung der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.(Selbstbestimmt leben-Stiftung der BAG SELBSTHILFE)

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Selbstbestimmt leben - Stiftung der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.(Selbstbestimmt leben-Stiftung der BAG SELBSTHILFE) ist eine Stiftung mit Sitz in Bonn.[1] Sie ist seit 1992 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Die Stiftung Selbstbestimmt leben unterstützt und fördert die Selbsthilfe und die Selbsthilfeorganisationen von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen und ihren Angehörigen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 9.786 Stiftungen im Bereich Soziales & Wohlfahrt

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand: Prof. Dr. Joachim Baltes (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Dr. Martin Danner (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Willi Neumann (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen, Eintrag „Selbstbestimmt leben - Stiftung der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.(Selbstbestimmt leben-Stiftung der BAG SELBSTHILFE)“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.