Stiftung24

Siebenbürgisch-Sächsische Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 1979

gemeinnützig

Satzungszweck

Die Stiftung soll Bestrebungen fördern, die auf die Bewahrung der Identität und Tradition des siebenbürgisch- sächsischen Volkstammes gerichtet sind, in Aufgeschlossenheit gegenüber den Bewohnern Siebenbürgens, sowie in Not geratene oder bedürftige Landsleute unterstützen.
Auf dieser Grundlage fördert die Stiftung im In- und Ausland Kultur und Kunst, Wissenschaft, Forschung und Bildung sowie Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und der Völkerverständigung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Heiliggeiststr. 6
80331 München

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Sind mehrere Personen Mitglied des Stiftungsvorstands, vertreten sie die Stiftung gemeinsam. Neben dem Vorstand kann vom Stiftungsrat ein besonderer Vertreter bestellt werden. Die Vertretungsmacht des besonderen Vertreters erstreckt sich auf alle Rechtsgeschäfte, die der ihm vom Stiftungsrat zugewiesene Geschäftsbereich mit sich bringt. Er vertritt die Stiftung in diesem Geschäftsbereich allein.

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterHerr Ernst Habermann
Gegründet1979
Anerkennung31.08.1979
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Diese Stiftung gehört zu den 1.186 in München erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 1.186 Stiftungen mit Sitz in München verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 1979 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:04. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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