Stiftung24

Sonja-und-Helene-Sutter-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Zeitz · anerkannt 2016

gemeinnützig

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die gemeinnützige, selbstlose Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die mildtätige, selbstlose Förderung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe anderer angewiesen sind.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht
a) durch finanzielle oder materielle Zuwendungen an Menschen, die schwerbehindert oder hilfsbedürftig sind und an der Parkinson-Krankheit, an Krebs oder an neurologischen Krankheiten erkrankt sind oder palliativ betreut werden. Menschen mit anderen Krankheiten können in Ausnahmefällen auch einbezogen werden.
b) durch finanzielle oder materielle Zuwendungen an gemeinnützige oder mildtätige Körperschaften/
Institutionen, die unter anderem Menschen helfen, die schwerbehindert oder hilfsbedürftig sind und an der Parkinson-Krankheit, an Krebs oder an neurologischen Krankheiten erkrankt sind, in Ausnahmefällen auch Personen, die an anderen Krankheiten leiden. Dadurch sollen unter anderem Maßnahmen unterstützt werden, die dazu beitragen diese Krankheiten erträglicher zu machen oder zu heilen. Die Zuwendungen können auch für die Forschung, Aufklärung und Vorbeugung dieser Krankheiten verwandt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Gesundheit tun

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Kontaktdaten

Anschrift

Schützenstraße 28
06712 Zeitz

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2016
Anerkennung06.10.2016
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Diese Stiftung gehört zu den 4 in Zeitz erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Sachsen-Anhalt ist dieser Eintrag einer von 374. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2016 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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