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St. Jacobi-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Göttingen · anerkannt 2001

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist ein dreifacher: Sie soll dazu helfen, a) die St. Jacobi-Kirche als Gebäude zu erhalten, b) in St. Jacobi Kultus und Kultur zu pflegen, c) durch St. Jacobi die diakonische Dimension der Kirche erfahrbar zu machen. Die Stiftung soll also die Kirchengemeinde St. Jacobi in ihrer a) historischen, b) kultischen und kulturellen und c) sozialen Verpflichtung unterstützen. Sie soll sich in drei Sparten gliedern: a) Kirche als Gebäude b) Kirche als Raum für Kultus und Kultur c) Kirche für andere. Der Stiftungszweck soll verwirklicht werden, indem die Stiftung Mittel für a), b) und c) zur Verfügung stellt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Jacobikirchhof 2
37073 Göttingen

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2001
Anerkennung2001
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtArL Braunschweig
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Von den 62 Stiftungen mit Sitz in Göttingen verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Niedersachsen ist dieser Eintrag einer von 2.329. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2001 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Niedersachsen. Stand der Quelle: 01.07.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung