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St.-Petri-Witwenhaus

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Stiftung „St.-Petri-Witwenhaus“ ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Bremen.[1] Sie ist seit 1901 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

Unterhaltung eines Hauses, in dem Mietwohnungen für alte Damen, insbesondere Witwen, zu mäßigen Mietpreisen bereitgehalten werden und/oder die Unterstützung von alten Damen, insbesondere Witwen, die nicht in dem erwähnten Hause untergebracht werden und/oder die finanzielle Unterstützung anderer Organisationen, welche gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen, wenn die zugewendeten Mittel zur Unterstützung bedürftiger alter Menschen verwandt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Mildtätigkeit: der Hintergrund

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Bremen sind insgesamt 301 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 301 Stiftungen mit Sitz in Bremen verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 1901 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bremen, Eintrag „St.-Petri-Witwenhaus“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 25.06.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:BremenLand BremenMildtätigkeitStiftung des privaten RechtsAnerkannt 1901