Stark-Stiftung für Neuried
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Neuried · anerkannt 2015
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
die Förderung der Volks- und Berufsbildung, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, der Kunst und Kultur, des Wohlfahrtswesens, des traditionellen Brauchtums und der Heimatpflege, des Sports und kirchlicher Zwecke zugunsten der römisch-katholischen oder evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden sowie mildtätiger Zwecke. Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften, sofern diese Zwecke im Sinne von Satz 1 fördern. Dabei soll nach dem testamentarischen Willen des Stifters insbesondere die Kinder- und Jugendarbeit in Neuried bei München gefördert werden (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Gautinger Str. 1
82061 Neuried
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Vorstand. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die Stiftung wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands (§ 8 Abs. 1 Satz 1 bis 3 der Stiftungssatzung). Dem Vorstand gehören mindestens 3 und höchstens 5 Personen an, wovon drei Mitglieder geborene Mitglieder und höchstens zwei Mitglieder gewählte Mitglieder sind (§ 7 Abs. 1 Satz 1 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsrat wählt bis zu zwei weitere Vorstandsmitglieder hinzu (gewählte Mitglieder). Die Amtszeit dieser Mitglieder beträgt vier Jahre. Der Stiftungsrat bestimmt aus der Mitte des Vorstands einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Vorsitzende in allen Angelegenheiten bei Verhinderung vertritt (§ 7 Abs. 4 und 5 der Stiftungssatzung).
Organe
Vorstand, Stiftungsrat
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Ernst Johann Jakob Stark |
|---|---|
| Anerkennung | 11.05.2015 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
In Neuried sind insgesamt 6 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Von den 6 Stiftungen mit Sitz in Neuried verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Das Anerkennungsjahr 2015 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:01. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Weitere Einträge im Verzeichnis
In Neuried
Gleicher Zweck
- IOTA Stiftung Berlin
- Sarah Wiener Stiftung Berlin
- Oskar-Soldmann-Stiftung Schweinfurt
- Hamburger Stiftung Baukultur Hamburg
- Kreibaum-Stiftung für Lauensteiner Bürgerinnen und Bürger Salzhemmendorf
- Bürgerstiftung für die Stadt Kassel und den Landkreis Kassel Kassel
- Hanns R. Neumann Stiftung Hamburg
- Baumeister Knittl-Stiftung Tutzing
- Zweck-Übersicht
In Bayern
- Atelier- und Galeriehaus Marianne und Hans Friedrich Defet- Stiftung Nürnberg
- Stiftung Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München
- Karl und Gunde Bosch Stiftung Hersbruck
- Menschen-Helfen-Stiftung für die Behindertenarbeit in Rumänien Seehausen a. Staffelsee
- Logos und Ethos Stiftung für Logotherapie und Existenzanalyse München
- Universitätsstiftung Bayreuth Bayreuth
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- Gedächtnisstiftung Karl und Anna Leupold Fürth
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