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Stark-Stiftung für Neuried

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gemeinnützig

Die Stark-Stiftung für Neuried ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Neuried.[1] Sie ist seit 2015 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Soziales & Wohlfahrt und Sport & Freizeit.

Stiftungszweck

die Förderung der Volks- und Berufsbildung, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, der Kunst und Kultur, des Wohlfahrtswesens, des traditionellen Brauchtums und der Heimatpflege, des Sports und kirchlicher Zwecke zugunsten der römisch-katholischen oder evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden sowie mildtätiger Zwecke. Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften, sofern diese Zwecke im Sinne von Satz 1 fördern. Dabei soll nach dem testamentarischen Willen des Stifters insbesondere die Kinder- und Jugendarbeit in Neuried bei München gefördert werden (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die Stiftung wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands (§ 8 Abs. 1 Satz 1 bis 3 der Stiftungssatzung). Dem Vorstand gehören mindestens 3 und höchstens 5 Personen an, wovon drei Mitglieder geborene Mitglieder und höchstens zwei Mitglieder gewählte Mitglieder sind (§ 7 Abs. 1 Satz 1 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsrat wählt bis zu zwei weitere Vorstandsmitglieder hinzu (gewählte Mitglieder). Die Amtszeit dieser Mitglieder beträgt vier Jahre. Der Stiftungsrat bestimmt aus der Mitte des Vorstands einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Vorsitzende in allen Angelegenheiten bei Verhinderung vertritt (§ 7 Abs. 4 und 5 der Stiftungssatzung).

Organe

Vorstand, Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Stark-Stiftung für Neuried“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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