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Steenpaß-Lösch-Stiftung zur Förderung geistig und körperlich behinderter Kinder und deren Eltern

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gemeinnützig

Die Steenpaß-Lösch-Stiftung zur Förderung geistig und körperlich behinderter Kinder und deren Eltern ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Aschaffenburg.[1] Sie ist seit 2017 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung geistig und körperlich behinderter Kinder und von deren Eltern bzw. persönlichen Betreuern in erforderlichen Angelegenheiten, die für die Betroffenen außergewöhnliche Belastungen bedeuten würden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Soziales & Wohlfahrt tun

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 9.785 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Durch den Stiftungsvorstand; seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt.

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Diese Stiftung gehört zu den 40 in Aschaffenburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 40 Stiftungen mit Sitz in Aschaffenburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2017 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Steenpaß-Lösch-Stiftung zur Förderung geistig und körperlich behinderter Kinder und deren Eltern“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 07.12.2017. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:AschaffenburgLand BayernSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2017