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Stiftung Alzheimer Gesellschaft Hamburg

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gemeinnützig

Die Stiftung Alzheimer Gesellschaft Hamburg ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 2001 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit und Mildtätigkeit.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieses steuerbegünstigten Zweckes durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Zweck wird erfüllt durch die Beschaffung und Bereitstellung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecke des Vereins „Alzheimer Gesellschaft Hamburg e.V.“. Zweck des Vereins „Alzheimer Gesellschaft Hamburg e.V.“ ist die Entwicklung und Förderung von Hilfen für alle von der Alzheimer Krankheit oder anderen fortschreitenden Demenzerkrankungen betroffenen Menschen. Dieser Zweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Stiftung dem Verein die zeitnah zu verwendenden Vermögenserträge zukommen lässt, damit der Verein seinen gemein-nützigen Zweck nachhaltiger verfolgen kann.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Gesundheit als Stiftungszweck

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Die Anerkennung im Jahr 2001 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Stiftung Alzheimer Gesellschaft Hamburg“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:HamburgLand HamburgGesundheitMildtätigkeitGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2001