S24STIFTUNG24

Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenQuelle

keine Registerstiftung

Rechtsform-Hinweis

Das Impressum nennt keine Rechtsform; die Errichtungsverordnung des Landes Brandenburg weist sie als rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts mit Sitz in Oranienburg-Sachsenhausen aus.

Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten ist eine Gemeinnützige und rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts, errichtet durch die SBG-Errichtungsverordnung (SBGV), § 1 mit Sitz in Oranienburg.[1]

Wofür diese Stiftung da ist

Trägerin der Gedenkstätte Sachsenhausen, der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück, der Gedenkstätte Todesmarsch im Belower Wald und der Gedenkstätte Leistikowstraße Potsdam.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Direktor Prof. Dr. Axel Drecoll

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Innerhalb von Brandenburg ist dieser Eintrag einer von 370. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Oranienburg sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Eigene Angaben der Organisation, bravors.brandenburg.de; kein Eintrag in einem Landesverzeichnis, siehe Rechtsform-Hinweis. Stand der Quelle: 28.08.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land BrandenburgGemeinnützige und rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts, errichtet durch die SBG-Errichtungsverordnung (SBGV), § 1