Stiftung der Raiffeisenbank Flachsmeer
Sitz in Westoverledingen · anerkannt 2003
gemeinnützig
Satzungszweck
Förderung und Unterstützung der Jugendpflege und Jugendfürsorge, des Sports, der Kunst und Kultur, des kirchlichen Lebens, der Heimatpflege, des Umwelt- und Landschaftsschutzes, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Wohlfahrt insbesondere durch Gewährung finanzieller Zuwendungen an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststellen. Die Förderung kultureller Zwecke beinhaltet die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst (Musik, Literatur, bildende und darstellende Kunst, kulturelle Einrichtungen wie Theater und Museen, kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte, Lesungen, Vorträge und Ausstellungen) und der Denkmalspflege (Erhaltung und Wiederherstellung von anerkannten Baudenkmälern nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften).
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Gesundheit als Stiftungszweck
Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
D -
26810 Westoverledingen
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 26.11.2003 |
|---|---|
| Stiftungsaufsicht | ArL Weser-Ems |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
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Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
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Innerhalb von Niedersachsen ist dieser Eintrag einer von 2.329. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 2003 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Niedersachsen. Stand der Quelle: 13.07.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
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