Stiftung24

Stiftung Deutscher Architekten

Sitz in Düsseldorf · anerkannt 1985

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

Der Vorstand der Stiftung Deutscher Architekten führt die laufenden Geschäfte, verwaltet das Stiftungsvermögen, beschließt über die Verwendung des Stiftungsvermögens und bestellt den Geschäftsführer. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand: Ernst Uhing (Vorsitzender) (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Ina Maria Bimberg (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Frank Brünsing (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Andrea Gerrits (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Rainer Norten (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Katharine Aslaksen-Schürholz (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Wolfgang Schindler (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Klaus Brüggenolte (stellv. Vorsitzender) (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Christian Schramm (stellv. Vorsitzdender) (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Michael Arns (stellv. Vorsitzender) (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Birgit Schwarzkopf (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Rolf-Egon Westerheide (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung19.11.1985
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Von den 357 Stiftungen mit Sitz in Düsseldorf verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Nordrhein-Westfalen ist dieser Eintrag einer von 4.871. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1985 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis