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Stiftung Deutsches Schuhmuseum Hauenstein

Sitz in Hauenstein · anerkannt 2005

Satzungszweck

Die Stiftung hat die Aufgabe, das Deutsche Schuhmuseum zu betreiben, zu unterhalten, zu erweitern und der Öffentlichkeit zu erschließen.
Aufgaben der Stiftung insoweit sind insbesondere:
1. die bestehenden Sammlungen und Nachlässe zu bewahren und zu erweitern
2. durch Ausstellungen und andere geeignete Veranstaltungen – auch im Bereich der Kinder- und Jugendpädagogik – das Geschichtsbewusstsein und das Kulturverständnis zu fördern sowie Querverbindungen zwischen Kulturen und Epochen aufzuzeigen
3. die Aufbewahrung und Restaurierung eigener und fremder Kulturgüter im Hinblick auf die Erhaltung dieser Kulturgüter für die Allgemeinheit.
Der Zweck der Stiftung ist auch die Beratung kultureller gemeinnütziger Einrichtungen im Einzelfall sowie die Weitergabe von Ausstellungen und Nutzungsrechten an kulturelle gemeinnützige Einrichtungen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur tun

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Schulstraße 4
76846 Hauenstein

Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Hauenstein sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Mit der Anerkennung 2005 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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