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Stiftung für Integrative Medizin und Naturheilkunde

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung für Integrative Medizin und Naturheilkunde ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 1884 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Gesundheit.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

ist die Errichtung, der Betrieb und der Unterhalt von Einrichtungen, die der Sicherung und Verbreitung des Wissens und der Anwendungen von moderner Integrativer Medizin, z. B. durch Methoden aus den Bereichen klassischer Naturheilverfahren und Komplementär- / Alternativ-medizin (CAM) sowie spezielle Therapieverfahren wie klassische Homöopathie und Akupunktur für alle Bevölkerungsschichten dienen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Gesundheit tun

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand, der aus zwei Mitgliedern bestehen soll, der/dem Vorsitzenden und der/dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Stiftungsrat kann bestimmen, dass der Vorstand aus einem oder höchstens drei Mitgliedern besteht. Sind nur ein oder zwei Vorstände bestellt, so vertritt jede/r von Ihnen die Stiftung alleine. Sind drei Vorstände bestellt, so vertritt der/die Vorsitzende die Stiftung allein. Die beiden weiteren Vorstände vertreten die Stiftung mit jeweils einem weiteren Vorstand.

Organe

Vorstand, Stiftungsrat, Fachbeirat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 1.186 Stiftungen mit Sitz in München verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 1884 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Stiftung für Integrative Medizin und Naturheilkunde“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MünchenLand BayernGesundheitGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1884