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Stiftung Gesundheitsfürsorge in Rheinland-Pfalz

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gemeinnützig

Die Stiftung Gesundheitsfürsorge in Rheinland-Pfalz ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße.[1] Sie ist seit 1936 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

Zwecke der Stiftung sind: 1. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (vgl. § 52 Abs. 2, Nr. 3 AO), 2. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2, Nr. 4 AO), 3. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Stu-dentenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2, Nr. 7 AO), 4. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten (vgl. § 52 Abs. 2, Nr. 9 AO), 5. die Förderung der Fürsorge für ehemalige Strafgefangene (vgl. § 52 Abs. 2, Nr. 17 AO), 6. die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie (vgl. § 52 Abs. 2, Nr. 19 AO), 7. die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (mildtätige Zwecke i.S.v. § 53 Ziff. 1 AO), 8. die selbstlose Unterstützung von Personen i. S. v. § 53 Ziff. 2 AO. Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: 1. die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen staatlichen und privaten Krankenhäusern und von gemeinnützigen Organisationen, die über gesundheitliche Risiken (z. B. AIDS, Corona, Krebs, Suchterkrankungen, Pandemien) und über geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten durch gesunde Ernährung und sonstige Vorsorge informieren, 2. die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen staatlichen und privaten Alten-, Senioren- oder Kinder- bzw. Jugendhilfeeinrichtungen sowie Kindergärten und sog. Krabbelstuben, 3. finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Institutionen, die sich bildungsmäßig der fachlichen Betreuung und Versorgung Betroffener widmen (z.B. durch Bildungsveranstaltungen mit gesundheitsspezifischen Themen, Beratungs- / Aufklärungsarbeit auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge und -vorsorge), 4. finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Organisationen (z. B. Lebenshilfevereine, Caritasvereine) zur Errichtung, Unterhaltung und Förderung baulicher Maßnahmen zur Gestaltung und Ausstattung barrierefreien/-armen Wohn- und Lebensraums (z. B. behindertengerechter Wohnungsbau, Wohnungsausbau / -umbau, Ein-bau Treppenlift oder Aufzug), 5. finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen, die die Aktivierung und Anleitung von ehemaligen Strafgefangenen zur Übernahme von Verantwortung fördern, um dauerhaft ein straffreies, ganzheitliches, verantwortungsvolles und selbstbestimmtes Leben zu führen, 6. finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen, die der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen und die in Not geratenen Frauen und ihren Kindern Schutz, Unterstützung und eine vorübergehende Wohnmöglichkeit bieten (z. B. Frauenhäuser), 7. finanzielle Förderung von Pflege und Betreuung einzelner Personen (z. B. Krankenpflegeleistungen, Versorgungs- und Fahrdienstleistungen), die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe an-derer angewiesen sind sowie die finanzielle Unterstützung einzelner Personen die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind zur Anschaffung oder Herstellung individueller Heil- und Hilfsmittel, die der Überwindung oder Linderung gesundheitlicher Beeinträchtigungen dienen (z.B. Anschaffung / Umbau behindertengerechter Fahrzeuge, sonstige, für eine selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung notwendigen Hilfen), 8. finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Beseitigung gesundheitsschädlicher Wohnzustände einzelner Personen (z. B. Schimmelpilzsanierung, Aus-tausch von Baustoffen wegen schwerer Allergien) und finanzielle Förderung baulicher Maßnahmen einzelner Personen zur Gestaltung und Ausstattung barrierefreien/-armen Wohn- und Lebensraums (z. B. behindertengerechter Wohnungsbau, Wohnungsausbau- / -umbau, Einbau Treppenlift oder Aufzug) - jeweils aus wirtschaftlichen Gründen,

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Organe

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Stiftung Gesundheitsfürsorge in Rheinland-Pfalz“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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