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Stiftung Gesundheitsfürsorge in Rheinland-Pfalz

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Neustadt an der Weinstraße · anerkannt 1936

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Zwecke der Stiftung sind:
1.
die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (vgl. § 52 Abs. 2, Nr. 3 AO),
2.
die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2, Nr. 4 AO),
3.
die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Stu-dentenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2, Nr. 7 AO),
4.
die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten (vgl. § 52 Abs. 2, Nr. 9 AO),
5.
die Förderung der Fürsorge für ehemalige Strafgefangene (vgl. § 52 Abs. 2, Nr. 17 AO),
6.
die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie (vgl. § 52 Abs. 2, Nr. 19 AO),
7.
die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (mildtätige Zwecke i.S.v. § 53 Ziff. 1 AO),
8. die selbstlose Unterstützung von Personen i. S. v. § 53 Ziff. 2 AO.
Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
1.
die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen staatlichen und privaten Krankenhäusern und von gemeinnützigen Organisationen, die über gesundheitliche Risiken (z. B. AIDS, Corona, Krebs, Suchterkrankungen, Pandemien) und über geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten durch gesunde Ernährung und sonstige Vorsorge informieren,
2.
die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen staatlichen und privaten Alten-, Senioren- oder Kinder- bzw. Jugendhilfeeinrichtungen sowie Kindergärten und sog. Krabbelstuben,
3. finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Institutionen, die sich bildungsmäßig der fachlichen Betreuung und Versorgung Betroffener widmen (z.B. durch Bildungsveranstaltungen mit gesundheitsspezifischen Themen, Beratungs- / Aufklärungsarbeit auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge und -vorsorge),
4.
finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Organisationen (z. B. Lebenshilfevereine, Caritasvereine) zur Errichtung, Unterhaltung und Förderung baulicher Maßnahmen zur Gestaltung und Ausstattung barrierefreien/-armen Wohn- und Lebensraums (z. B. behindertengerechter Wohnungsbau, Wohnungsausbau / -umbau, Ein-bau Treppenlift oder Aufzug),
5.
finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen, die die Aktivierung und Anleitung von ehemaligen Strafgefangenen zur Übernahme von Verantwortung fördern, um dauerhaft ein straffreies, ganzheitliches, verantwortungsvolles und selbstbestimmtes Leben zu führen,
6. finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen, die der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen und die in Not geratenen Frauen und ihren Kindern Schutz, Unterstützung und eine vorübergehende Wohnmöglichkeit bieten (z. B. Frauenhäuser),
7.
finanzielle Förderung von Pflege und Betreuung einzelner Personen (z. B. Krankenpflegeleistungen, Versorgungs- und Fahrdienstleistungen), die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe an-derer angewiesen sind sowie die finanzielle Unterstützung einzelner Personen die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind zur Anschaffung oder Herstellung individueller Heil- und Hilfsmittel, die der Überwindung oder Linderung gesundheitlicher Beeinträchtigungen dienen (z.B. Anschaffung / Umbau behindertengerechter Fahrzeuge, sonstige, für eine selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung notwendigen Hilfen),
8.
finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Beseitigung gesundheitsschädlicher Wohnzustände einzelner Personen (z. B. Schimmelpilzsanierung, Aus-tausch von Baustoffen wegen schwerer Allergien) und finanzielle Förderung baulicher Maßnahmen einzelner Personen zur Gestaltung und Ausstattung barrierefreien/-armen Wohn- und Lebensraums (z. B. behindertengerechter Wohnungsbau, Wohnungsausbau- / -umbau, Einbau Treppenlift oder Aufzug) - jeweils aus wirtschaftlichen Gründen,

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße

Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1936
Anerkennung1936
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Diese Stiftung gehört zu den 34 in Neustadt an der Weinstraße erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1936 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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